Wie geht es weiter mit der Wallauer Spange?
Nach der Zurückweisung des Planfeststellungsantrags durch das Eisenbahn-Bundesamt überarbeiten wir derzeit die Unterlagen. Aufgrund der Zurückweisung sind wir verpflichtet, neben den vom Eisenbahn-Bundesamt geforderten Ergänzungen auch alle in der Zwischenzeit wirksam gewordenen neuen Formvorgaben des Eisenbahn-Bundesamts sowie Änderungen von Richtlinien und Verordnungen zu berücksichtigen. Damit diejenigen, die die Unterlagen bereits bei der ersten Offenlage eingesehen haben, diese nicht erneut vollständig durchgehen müssen, werden wir eine Übersicht der wesentlichen Änderungen ergänzen.
Grundsätzlich sind bis zum Baubeginn für die Wallauer Spange nun die folgenden Schritte notwendig:
- Erneute Einreichung der überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen durch die DB InfraGO beim Eisenbahn-Bundesamt (voraussichtlich Ende März 2026)
- Offenlage der eingereichten Planunterlagen durch das Eisenbahn-Bundesamt (voraussichtlich Mitte 2026)
- Erörterung der eingereichten Planunterlagen (Einladung zum Erörterungstermin durch das Eisenbahn-Bundesamt voraussichtlich Frühjahr 2027)
- Erteilung des Baurechts durch das Eisenbahn-Bundesamt (voraussichtlich Ende 2027)
- Entscheidung über die Finanzierung des Projekts durch den Bund (bis Ende 2027)
- Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen durch die DB InfraGO (Ende 2027)