Informationen zum Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Die Deutsche Bahn hat am 8. April 2026 die Planfeststellungsunterlagen für die Wallauer Spange beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erneut eingereicht.

Der im März 2024 gestellte Antrag auf Planfeststellung wurde Ende 2025 nach bereits erfolgter Offenlage und Ablauf der Einwendungsfrist vom EBA zurückgewiesen, da es im Anhörungsverfahren u. a. ungeklärte grundstücks- bzw. eigentumsrechtliche Fragen gab.

Die Deutsche Bahn hat die Unterlagen daher überarbeitet und dabei neben den geforderten Ergänzungen auch die inzwischen wirksam gewordenen neuen Formvorgaben des Eisenbahn-Bundesamts sowie Änderungen von Richtlinien und Verordnungen berücksichtigt.

Änderungen in den Planfeststellungsunterlagen

Gegenüber den zuletzt eingereichten Planfeststellungsunterlagen wurden insbesondere technische Optimierungen vorgenommen, die Grunderwerbs- und Umweltunterlagen aktualisiert und die Fachbeiträge zu Wasser, Lärm und Erschütterungen den aktuellen Richtlinien entsprechend angepasst. Die zusätzlich geforderte Variantenuntersuchung wurde durchgeführt, führte jedoch zu keiner neuen Vorzugsvariante, sodass die Streckenführung der Wallauer Spange weiterhin der bekannten Planung entspricht.

Variantenuntersuchung

Aufgrund der grundstücks‑ bzw. eigentumsrechtlichen Fragestellungen wurde eine ergänzende Variantenuntersuchung durchgeführt. Diese führte zu keiner Änderung der bisherigen Bewertung; die Vorzugsvariante bleibt bestehen. Die Ergebnisse wurden entsprechend im Erläuterungsbericht ergänzt.

Technische Planung

Die Entwürfe der Brückenbauwerke, des Überwerfungsbauwerks und der Stauraumkanäle wurden planerisch optimiert.

Grunderwerb

Die Grunderwerbspläne und das Grunderwerbsverzeichnis wurden an den aktuellen Planungsstand angepasst und aktualisiert.

Umweltfachliche Bewertungen

Die artenschutzrechtlichen Bewertungen wurden an die Rote Liste Hessen 2023 angepasst und um zusätzliche CEF‑Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) ergänzt. Weitere Umweltunterlagen, insbesondere der Landschaftspflegerische Begleitplan, die Kompensationsbilanz und der UVP‑Bericht, wurden an die fortgeschriebene technische Planung sowie geänderte Flächen- und Maßnahmenbedarfe angepasst.

Schall und Erschütterungen

Die Untersuchungen zu Erschütterungen und baubedingtem Lärm wurden auf Grundlage aktualisierter Regelwerke und angepasster Bauabläufe fortgeschrieben. Hieraus ergeben sich keine zusätzlichen Betroffenheiten oder weitergehenden Schutzmaßnahmen.

Wasserwirtschaft

Die Unterlagen zu wasserwirtschaftlichen Belangen sowie der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurden gemäß aktueller EBA‑Vorgaben überarbeitet. Ergänzende Betrachtungen ergaben sich insbesondere aus dem Entfall des Mühlgrabens und betreffen u. a. Hochwasseraspekte.

Geotechnik, Bodenverwertung und Bodenschutz

Zur Verbesserung der Erkenntnisse über die Baugrundverhältnisse wurden geotechnische Nacherkundungen durchgeführt. Darüber hinaus erfolgten Aktualisierungen der Massenbilanzen (BoVEK) sowie eine redaktionelle Überarbeitung des Bodenschutzkonzepts infolge angepasster Baustellenlogistik.

Am 22. April hat das Eisenbahn-Bundesamt die überarbeiteten Planungsunterlagen erneut veröffentlicht: Die Unterlagen sind im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes zu finden. Einwendungen sind noch bis Mitte Juli 2026 möglich. Die Erörterung des überabeiteten Antrags erfolgt dann im nächsten Schritt voraussichtlich im ersten Quartal 2027.

Die unten einsehbaren Pläne zeigen den Endzustand der Trasse, die Flächennutzung während der Bauzeit und die Zufahrten zur Baustelle, die Planungen für den Haltepunkt sowie die Lärm- und Umweltauswirkungen des Vorhabens in seiner aktuellen Fassung.

Lagepläne und Querschnitte

Die neue zweigleisige Verbindungsspange fädelt südwestlich von Wallau aus der bestehenden Strecke Wiesbaden – Breckenheim aus und verläuft bis zur L 3017 parallel zur Bestandsstrecke. Kurz vor der L 3017 entsteht ein Haltepunkt. Anschließend überquert die neue Bahnstrecke die L 3017 über eine neue Brücke und verläuft weiter in Dammlage und parallel zur A 66. Sie überquert den Wickerbach und den Mühlgraben. Südlich des Wiesbadener Kreuzes überquert die Strecke die A 3 über eine neue Stahlfachwerkbrücke und bindet südlich der Elisabethenstraße in die ICE-Strecke Köln – Frankfurt ein.

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Für die einzelnen Abschnitte können Sie hier die Lagepläne und ausgewählte Querschnitte einsehen.

Baulogistik

Das Baulogistikkonzept sieht vor, die benötigten Baumaterialien per Lkw überwiegend über die A 66, die L 3017 und die Elisabethenstraße in das Baufeld zu transportieren. Baustellenverkehre in den Ortskernen sind nicht geplant.

In den Plänen zur Baustelleneinrichtung und Erschließung sind die Wege und Flächen dargestellt, die bauzeitlich als Zufahrt zum Baufeld und als Flächen zur Lagerung von Baumaterialien, zur Abstellung von Maschinen oder als Flächen für Büros und Sozialräume dienen. Die gekennzeichneten Bereitstellungsflächen dienen der Lagerung von abgeschobenem Mutterboden und Bodenaushub bis zum Abtransport oder Wiedereinbau.

Haltepunkt an der Wallauer Spange

Im Bereich der Landesstraße 3017 plant die Bahn einen barrierefreien Haltepunkt mit zwei Außenbahnsteigen. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt jeweils über eine Treppe und einen Aufzug von der Landesstraße aus.

Die Städte Hofheim am Taunus, Wiesbaden und Hochheim am Main planen südlich des Haltepunkts eine Park&Ride-Anlage und Bushaltestellen. Um die Planungen zu koordinieren, stehen die Bahn und Kommunen in engem Kontakt.

Den Plan zum Haltepunkt finden Sie weiter oben in der Übersicht mit den einzelnen Lageplänen. Klicken Sie hierfür bitte auf Blatt 4.

Schall- und Umweltschutz

Schallschutz

Schallschutzmaßnahmen entlang von neuen Eisenbahnstrecken werden nach den gesetzlichen Vorgaben der sogenannten Lärmvorsorge der 16. Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) ermittelt. Für Wohngebiete gilt tagsüber (6 bis 22 Uhr) ein Grenzwert von 59 dB(A) und nachts (22 bis 6 Uhr) ein Grenzwert von 49 dB(A). Dabei ist zu beachten, dass sich die Lärmgrenzwerte auf den Mittelungspegel beziehen. Alle Zugvorbeifahrten zwischen 6 und 22 Uhr fließen in den Mittelungspegel für den Tageszeitraum und alle Zugvorbeifahrten zwischen 22 und 6 Uhr in den Mittelungspegel für den Nachtzeitraum ein. Während der Vorbeifahrt eines einzelnen Zuges kann der Pegel daher deutlich über dem Lärmgrenzwert der 16. BImSchV liegen.

Zur Ermittlung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen, also zum Beispiel Lärmschutzwände, die zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte eingesetzt werden können, berechnen Schallgutachter die Lärmauswirkungen durch die neue Bahnstrecke für die Anwohnenden. Von einer Messung hat der Gesetzgeber abgesehen, da bei neuen Bahnstrecken die künftige Lärmbelastung noch nicht gemessen werden kann, weil die Strecke zum Zeitpunkt der Ermittlung noch nicht vorhanden ist. Zudem beeinflussen meteorologische und örtliche Gegebenheiten die Ausbreitung des Lärms aufgrund von Luftdruckschwankungen an jedem Ort und zu jeder Zeit unterschiedlich.

Die Lärmauswirkungen für die Anwohnenden entlang der Wallauer Spange überschreiten die gesetzlichen Grenzwerte nicht, sodass keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Anhand der Karten erkennen Sie die zukünftigen betriebsbedingten Schallimmissionen, dargestellt als Isophonen (Linien gleicher Lautstärke) für den Tages- und den Nachtzeitraum.

Umweltschutz

Durch den Bau der Wallauer Spange greift die Deutsche Bahn in die Umwelt ein. Um diese Eingriffe auszugleichen, setzt die Bahn verschiedene Kompensationsmaßnahmen um. Dabei wird zwischen „trassennahen“ und „trassenfernen“ Maßnahmen unterschieden.

Trassennahe Maßnahmen sind zum Beispiel die Anlage von Streuobstwiesen oder gestalterische Maßnahmen in Form von Baum- oder Buschpflanzungen zur Aufwertung des Landschaftsbildes. Diese Maßnahmen werden auf Flächen umgesetzt, die nach Errichtung der Bahnstrecke nur noch schwierig zu bewirtschaften sind oder bereits bauzeitlich genutzt werden.

Trassenferne Maßnahmen zielen darauf ab, die vom Projekt betroffenen Arten zu erhalten und zu stützen, sowie die Artenvielfalt durch die Entwicklung großflächiger Biotopkomplexe für Arten mit unterschiedlichen Habitat- und Lebensraumansprüchen zu fördern.

Landschaftspflegerischer Begleitplan: Maßnahmen und Gestaltungsplan (2026) (Zip-Ordner mit PDF, nicht barrierefrei) (14,5 MiB) Herunterladen