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Informationen zum Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Lagepläne und Querschnitte

Baulogistik

Haltepunkt an der Wallauer Spange

Schall- und Umweltschutz

Planfeststellungsverfahren

Im März 2024 hat die Deutsche Bahn die Planfeststellungsunterlagen für die Wallauer Spange bei der zuständigen Behörde, dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA), erneut eingereicht. Einen ersten Antrag hatte die Bahn bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 gestellt und im Oktober 2023 wieder zurückgezogen, weil sich bei der Vollständigkeitsprüfung durch das EBA umweltfachlich Nachbesserungsbedarf ergeben hatte. Nachdem das EBA erneut die Vollständigkeit der Unterlagen geprüft hat, beginnt das Genehmigungsverfahren.

Die weiter unten einsehbaren Pläne zeigen den Endzustand der Trasse, die Flächennutzung während der Bauzeit und die Zufahrten zur Baustelle, die Planungen für den Haltepunkt sowie die Lärm- und Umweltauswirkungen des Vorhabens.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens findet zudem eine förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Das EBA veranlasst die Offenlage der Unterlagen in den vom Bauvorhaben betroffenen Kommunen. Betroffene erhalten damit die Möglichkeit, Einwendungen zu formulieren und beim EBA einzureichen.

Den Zeitpunkt der Offenlage der Planungen durch das Eisenbahn-Bundesamt werden wir über diese Webseite kommunizieren.

Lagepläne und Querschnitte

Die neue zweigleisige Verbindungsspange fädelt südwestlich von Wallau aus der bestehenden Strecke Wiesbaden–Breckenheim aus und verläuft bis zur L 3017 parallel zur Bestandsstrecke. Kurz vor der L 3017 entsteht ein Haltepunkt. Anschließend überquert die neue Bahnstrecke die L 3017 über eine neue Brücke und verläuft weiter in Dammlage und parallel zur A 66. Sie überquert den Wickerbach und den Mühlgraben. Südlich des Wiesbadener Kreuzes überquert die Strecke die A 3 über eine neue Stahlfachwerkbrücke und bindet südlich der Elisabethenstraße in die ICE-Strecke Köln–Frankfurt ein.

Icon InformationFür die einzelnen Abschnitte können Sie hier die Lagepläne und ausgewählte Querschnitte einsehen.

Baulogistik

Das Baulogistikkonzept sieht vor, die benötigten Baumaterialien per LKW überwiegend über die A 66, die L 3017 und die Elisabethenstraße in das Baufeld zu transportieren. Baustellenverkehre in den Ortskernen sind nicht geplant.

In den Plänen zur Baustelleneinrichtung und Erschließung sind die Wege und Flächen dargestellt, die bauzeitlich als Zufahrt zum Baufeld und als Flächen zur Lagerung von Baumaterialien, zur Abstellung von Maschinen oder als Flächen für Büros und Sozialräume dienen. Die gekennzeichneten Bereitstellungsflächen dienen der Lagerung von abgeschobenem Mutterboden und Bodenaushub bis zum Abtransport oder Wiedereinbau.

Haltepunkt an der Wallauer Spange

Im Bereich der Landesstraße 3017 plant die Bahn einen barrierefreien Haltepunkt mit zwei Außenbahnsteigen. Der Zugang zu den Bahnsteigen erfolgt jeweils über eine Treppe und einen Aufzug von der Landesstraße aus.

Weitere Zugänge entstehen weiter westlich. So planen die Städte Hofheim am Taunus, Wiesbaden und Hochheim am Main südlich des Haltepunkts ein Park&Ride-Parkhaus und einen Busbahnhof. Der südliche Bahnsteig wird über einen Steg vom Parkhaus aus erschlossen. Der nördliche Bahnsteig ist über eine ebenfalls kommunal finanzierte Personenunterführung erreichbar. Diese ist an eine Rampe und Treppe angeschlossen. Um die Planungen zu koordinieren, stehen die Bahn und Kommunen in engem Kontakt.

Den Plan zum Haltepunkt finden Sie weiter oben in der Übersicht mit den einzelnen Lageplänen. Klicken Sie hierfür bitte auf Blatt 4.

Schall- und Umweltschutz

Schallschutz

Schallschutzmaßnahmen entlang von neuen Eisenbahnstrecken werden nach den gesetzlichen Vorgaben der sogenannten Lärmvorsorge der 16. Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV) ermittelt. Für Wohngebiete gilt tagsüber (6 bis 22 Uhr) ein Grenzwert von 59 dB(A) und nachts (22 bis 6 Uhr) ein Grenzwert von 49 dB(A). Dabei ist zu beachten, dass sich die Lärmgrenzwerte auf den Mittelungspegel beziehen. Alle Zugvorbeifahrten zwischen 6 und 22 Uhr fließen in den Mittelungspegel für den Tageszeitraum und alle Zugvorbeifahrten zwischen 22 und 6 Uhr in den Mittelungspegel für den Nachtzeitraum ein. Während der Vorbeifahrt eines einzelnen Zuges kann der Pegel daher deutlich über dem Lärmgrenzwert der 16. BImSchV liegen.

Grafik Immissionsgrenzwerte bei der Lärmvorsorge

Zur Ermittlung erforderlicher Schallschutzmaßnahmen, also zum Beispiel Lärmschutzwände, die zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte eingesetzt werden können, berechnen Schallgutachter die Lärmauswirkungen durch die neue Bahnstrecke für die Anwohnenden. Von einer Messung hat der Gesetzgeber abgesehen, da bei neuen Bahnstrecken die künftige Lärmbelastung noch nicht gemessen werden kann, weil die Strecke zum Zeitpunkt der Ermittlung noch nicht vorhanden ist. Zudem beeinflussen meteorologische und örtliche Gegebenheiten die Ausbreitung des Lärms aufgrund von Luftdruckschwankungen an jedem Ort und zu jeder Zeit unterschiedlich.

Die Lärmauswirkungen für die Anwohnenden entlang der Wallauer Spange überschreiten die gesetzlichen Grenzwerte nicht, sodass keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.

Icon InformationAnhand der Karten erkennen Sie die zukünftigen betriebsbedingten Schallimmissionen dargestellt als Isophonen (Linien gleicher Lautstärke) für den Tages- und den Nachtzeitraum.

Umweltschutz

Durch den Bau der Wallauer Spange greift die Deutsche Bahn in die Umwelt ein. Um diese Eingriffe auszugleichen, setzt die Bahn verschiedene Kompensationsmaßnahmen um. Dabei wird zwischen „trassennahen“ und „trassenfernen“ Maßnahmen unterschieden.

Trassennahe Maßnahmen sind zum Beispiel die Anlage von Streuobstwiesen oder gestalterische Maßnahmen in Form von Baum- oder Buschpflanzungen zur Aufwertung des Landschaftsbildes. Diese Maßnahmen werden auf Flächen umgesetzt, die nach Errichtung der Bahnstrecke nur noch schwierig zu bewirtschaften sind oder bereits bauzeitlich genutzt werden.

Trassenferne Maßnahmen zielen darauf ab, die vom Projekt betroffenen Arten zu erhalten und zu stützen, sowie die Artenvielfalt durch die Entwicklung großflächiger Biotopkomplexe für Arten mit unterschiedlichen Habitat- und Lebensraumansprüchen zu fördern.

Landschaftspflegerischer Begleitplan: Maßnahmen und Gestaltungsplan (2024)165,2 MiB Herunterladen